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Klasse CE

Diese Seite dient ausschließlich deiner Information. Du kannst bei uns weder die Ausbildung für die Klasse CE absolvieren noch zur Prüfung antreten.

Umfang der Lenkberechtigung

Der Führerschein der Klasse CE umfasst ein Zugfahrzeug der Klasse C und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Die Klasse CE umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klassen AM, BE und C1E. Die Lenkberechtigung für die Klasse CE umfasst zusätzlich auch die Lenkberechtigung für die Klasse DE, wenn der Lenker die Lenkberechtigung für die Klasse D besitzt.


Ausbildung und Prüfung

Für die Ausbildung der Klasse CE ist eine prüfungstaugliche Kombination aus einem LKW und einem Anhänger vorgeschrieben. Außerdem sind während der Ausbildung auch folgende Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen zulässig:

  • Statt einem Prüfungsfahrzeug der Klasse C ist während der Ausbildung auch ein Schulfahrzeug der Klasse C als Zugfahrzeug der Kombination zulässig
  • Kombinationen aus einem LKW mit einem Anhänger mit einer Gesamtlänge von mindestens 12 m, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte mindestens 18.000 kg beträgt
  • Sattelkraftfahrzeuge mit einer Gesamtlänge von mindestens 12 m, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte abzüglich der größeren der höchsten zulässigen Sattellasten beider Fahrzeuge (wenn diese gleich sind, einer dieser Sattellasten) mindestens 18.000 kg beträgt

Ein Sattelkraftfahrzeug oder eine Kombination aus einem Prüfungsfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer Länge von mindestens 7,5 m, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • Höchste zulässige Gesamtmasse mindestens 20.000 kg
  • Momentane Gesamtmasse mindestens 15.000 kg
  • Gesamtlänge mindestens 14 m
  • Breite mindestens 2,4 m
  • Manuelles Schaltgetriebe (mehrstufiges Gruppengetriebe mit mindestens acht Vorwärtsgängen, Ausnahme siehe unten)
  • ABS
  • EG-Kontrollgerät
  • Mindestens zwei Plätze für zu befördernde Personen
  • Geschlossener Frachtraum, der mindestens so breit und so hoch ist wie die Fahrerkabine, damit die Sicht nach hinten nur über die Spiegel möglich ist
  • Bauartgeschwindigkeit mindestens 80 km/h
Automatikfahrzeuge

Wenn die praktische Fahrprüfung für zumindest eine der Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E auf einem Kraftfahrzeug mit einem mechanisch schaltbarem Getriebe abgelegt wurde, darf die Prüfung auch mit Automatikgetriebe abgenommen werden, ohne dass die Lenkberechtigung eingeschränkt werden muss.