Klasse G
Die Führerscheinklasse G für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Sonderkraftfahrzeuge gibt es seit 1. Oktober 2002 nicht mehr.
Diese Fahrzeuge wurden mit der 5. Novelle des Führerscheingesetzes in die Klasse F integriert. Eine Lenkberechtigung für die Klasse G, die vor dem 1. Oktober 2002 erteilt wurde, gilt automatisch als Lenkberechtigung für die Klasse F.