Änderung des Kraftfahrgesetzes
Höchste zulässige Gesamtmasse für Vierachs-Betonmischfahrzeuge
Die Versorgung der österreichischen Bauwirtschaft mit Transportbeton erfolgt im wesentlichen durch Vierachs-Betonmischfahrzeuge. Die derzeit bestehende gesetzliche Regelung legt für diese Fahrzeugtype die höchste zulässige Gesamtmasse mit 32.000 kg fest; bei den bestehenden Fahrzeugkonfigurationen sind Gesamtmassen bis zu 41.000 kg fahrzeugtechnisch zulässig. Die durchschnittliche Baustellenentfernung vom Transportbetonwerk liegt zwischen 15 und 20 Kilometer. Längere Distanzen sind aufgrund der Verderblichkeit des Produktes (innerhalb von 105 Minuten ab der Wasserzugabe im Werk muss der Beton auf der Baustelle verbaut sein) in der Regel nicht möglich, das gilt natürlich auch für den Transport per Bahn.
Mit dieser Novelle wird der Rahmen für die höchste zulässige Gesamtmasse auf 36.000 kg angehoben. Bereits im Einsatz befindliche Fahrzeuge können die Änderung allerdings nur dann ausnützen, wenn die Hinterachse nicht überbelastet wird.
Höchste zulässige Gesamtmasse für Omnibusse
Bei Omnibussen mit zwei Achsen beträgt die Obergrenze für das höchste zulässige Gesamtgewicht nicht mehr 18.000 kg, sondern 19.500 kg.
Erweiteter Nutzerkreis von Blaulicht
Fahrzeuge der Strafvollzugsverwaltung sowie von Einsatzleitern bei Eisenbahninfrastrukturunternehmen können mit Blaulicht ausgestattet werden.