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2. Novelle der Führer­schein­gesetz-Ge­sund­heits­ver­ord­nung


Die Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung geändert wird, hat nur eine einzige Aufgabe: Extrem blöde Eurobeträge (Komma Null Sieben etc.), die vor allem durch die 1:1-Umrechnung der Untersuchungsgebühren entstanden sind, zu glätten – und zwar nach unten zu glätten. 7 Cent, 4 Cent, ... nicht die Welt, aber ein nettes Zeichen.