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Fahrschule Fürböck
Inhaber: Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A–2340 Mödling
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Wir sind zwangsläufig Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs. Unsere Aufsichtsbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Mödling. Die Errichtung und der Betrieb einer Fahrschule werden durch das Kraftfahrgesetz 1967 und seine Verordnungen sowie durch das Führerscheingesetz und seine Verordnungen geregelt. Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: ec.europa.eu/odr. Sie können auch an die oben angegebene E-Mail-Adresse Beschwerde erheben.
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Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung selbstverständliche beide Geschlechter, auch wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit – wie es auch in den meisten Gesetzen und Verordnungen üblich ist – nur die männliche Form verwendet wird.
Grundlegende Richtung dieser Internetseiten
Information über die Fahrausbildung in Österreich, insbesondere über die Ausbildungsangebote der Fahrschule Fürböck und andere Dienstleistungen des Unternehmens, sowie die Förderung des Absatzes derselben. Weiters die Information über Neuerungen im Straßenverkehrsrecht. Irgendwer muss das ja tun, wenn schon das Verkehrsministerium dahingehend schwächelt ...
Informationen zum Thema Urheberrecht
Nach dem Urheberrechtsgesetz hat der Urheber insbesondere den Anspruch, als solcher genannt zu werden (§ 19 ff UrhG). Das gilt analog auch für Leistungsschutzberechtigte (z.B. Lichtbildhersteller gem. § 74 Abs. 3 UrhG). Die Erstellung, die Verwendung und die nicht kommerzielle Weitergabe von Kopien in ausgedruckter Form sind mit Quellenangabe „Fahrschule Fürböck, www.fuerboeck.at“ erlaubt, wenn der Inhalt unverändert bleibt. Bitte informieren Sie uns darüber per E-mail. Belegexemplare sind sehr herzlich erbeten – man freut sich ja, wenn die eigene Arbeit auch von anderen Menschen geschätzt wird. Weitergehende Verwendung – insbesondere jedwede Verwendung durch Fahrschulen – ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung zulässig.
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