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20. Novelle des Kraftfahrgesetzes und Änderung der 3. und der 4. Kraftfahrgesetz-Novelle

Bundesgesetzblatt dieser Novelle

Verbundene Novellen im Gesetzesteil des BGBl.


  • Änderungen durch die 2. Novelle des Führerscheingesetzes (der so genannte „Feuerwehrführerschein“) müssen auch in die Pflichten des Zulassungsbesitzers im § 103 KFG übernommen werden
  • Neuer Strafsatz: 21 Euro für Personen, die die Sturzhelmpflicht missachten. Die Gurtstrafe bleibt bei 7 Euro, offenbar gibt es also mehr „Nichtangurter“ im Nationalrat als „Nichthelmverwender“ ;-)