Abkuppeln des Anhängers
Abhängen und absichern des Anhängers
Am Ende der Fahrprüfung wirst du den Anhänger am Prüfungsplatz der Fahrschule wieder vom Zugfahrzeug trennen und gegen unbeabsichtiges Wegrollen gesichert abstellen.
Für unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler haben wir in diesem Bereich ausführliche Erklärungen zu den bei der Fahrprüfung gestellten Anforderungen in Text und Bild zusammengestellt. Einen Teil der gesammelten Informationen dürfen wir der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen:
Abstellen des Anhängers
Anhänger dürfen nur gemeinsam mit einem Zugfahrzeug auf der Fahrbahn abgestellt werden.
Ausnahmen:
- Beim Be- und Entladen
- Bei besonders wichtigen, berücksichtigungswürdigen Gründen („unbillige Wirtschaftserschwernis“)
- Bei behördlicher Bewilligung
Bei entsprechenden Bodenmarkierungen oder Verkehrszeichen ist das Halten und Parken bis 3.500 kg momentaner Gesamtmasse auch am Gehsteig gestattet.
Abnehmbarer Kupplungshaken
- Falls die Anhängekupplung die Kennzeichentafel des Autos verdeckt, musst du den Haken abbauen, wenn du ohne Anhänger unterwegs bist. Wird das Kennzeichen nicht verdeckt, besteht in Österreich keine Verpflichtung, eine abnehmbare Anhängekupplung für Fahrten ohne Anhänger zu entfernen
Bei längerer Standzeit
- Entlaste die Reifen durch Anhängerstützen und fülle den empfohlenen Reifendruck ein
- Schütze die Reifen mit Abdeckungen vor Sonnenlicht, um eine rasche, einseitige Alterung durch UV-Strahlung zu vermeiden
- Öffne die Feststellbremse, um das Festsetzen („picken“) der Beläge zu verhindern
- Zulässigen Abstellplatz identifizieren
- Anhänger absichern
- Anhänger abkuppeln
Für unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler haben wir in diesem Bereich zusätzliche Tipps in Text und Bild zusammengestellt.