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Auf Pfeifsignal achten

Ab 1. April 2006 wurde aufgrund einer Änderung im Durchführungserlass zur Eisenbahnkreuzungsverordnung bei allen Eisenbahnkreuzungen, die durch ein akustisches Signal gesichert sind, die Verkehrstafel „Auf Pfeifsignal achten“ angebracht. Seit dem Inkrafttreten der Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 ist diese die Rechtsgrundlage dieser Zusatztafel.

In Österreich gibt es (Stand 2006) 3.500 Bahnübergänge, bei denen man auf das Pfeifsignal achten muss. Bei diesen Übergängen wird der herannahende Zug nämlich aufgrund der eingeschränkten Sichtverhältnisse erst spät wahrgenommen.