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Änderung des Kraftfahrgesetzes


Rechtsradikale Kürzel auf Wunschkennzeichen

Laut einem Bericht des Standard (und anderer Medien) hat das BMVIT in Zusammenarbeit mit dem Mauthausen Komitee Österreich (MKÖ) einen Index mit künftig verbotenen Chiffren auf Wunschkennzeichen erstellt. Darunter befinden sich nicht nur bekannte Abkürzungen wie SS und NSDAP, die schon heute unzulässig sind, sondern beispielsweise auch HH (für Heil Hitler), WP (für White Power) und Abkürzungen der neonazistischen Blood & Honour-Bewegung (also BH).

Auf den Index sollen außerdem zahlreiche Zahlencodes aus der Neonazi-Szene gesetzt werden: Der bekannteste davon ist 88 für jeweils den achten Buchstaben im Alphabet, also HH für Heil Hitler. Weitere numerische Alphabetbeispiele sind 311 (dreimal K für Ku-Klux-Klan) oder 444 (Deutschland den Deutschen).

Außerdem sollen künftig auch Kombinationen wie das bereits legendäre W-EHRM8 untersagt werden können. Dazu ist es erforderlich, den „Prüfungsauftrag“ auszudehnen, denn die derzeitige Regelung betreffend die Anstößigkeit oder Lächerlichkeit eines Wunschkennzeichens bezieht sich lediglich auf die Buchstabenkombination und nicht auch auf die Behördenbezeichnung bzw. die Ziffern:

[...] es nicht eine lächerliche oder anstößige Buchstabenkombination oder Buchstaben-Ziffernkombination enthält oder in Kombination mit der Behördenbezeichnung eine lächerliche oder anstößige Buchstaben- oder Buchstaben-Ziffernkombination ergibt.


Textvorschlag des Initiativantrags

Die letztgültige Entscheidung bei Wunschkennzeichen liegt auch weiterhin bei den Bezirkshauptmannschaften bzw. den Magistraten. Die Liste der verbotenen Abkürzungen wird mit einem Erlass des Verkehrsministeriums zur Anwendung gebracht. Das Mauthausen-Komitee hat sich dazu bereit erklärt, die Liste der einschlägigen Codes regelmäßig zu aktualisieren.

Da das Inkrafttreten dieser geplanten Änderung medial bereits mit „bis zum Sommer“ angekündigt wurde und sich die Begutachtung der 32. KFG-Novelle scheinbar weiterhin verschiebt, wird dieser Punkt herausgelöst und als eigener Initiativantrag der Regierungskoalition im Nationalrat eingebracht. Allerdings weder als „StVO-Novelle“ noch als Änderung des „Kraftfahrzeuggesetzes“ ...

Durch einen ergänzenden Abänderungsantrag wurde vom Verkehrsausschuss festgelegt, dass vor Inkrafttreten der Regelung bereits bewilligte Wunschkennzeichen noch zugewiesen werden können. Eine Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer von 15 Jahren ist dann jedoch nicht mehr möglich.

Erweiterung des Erlasses 2016

Nach einem Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg erweitert das BMVIT im Dezember 2016 den bestehenden Erlass um einen Punkt, der erläutert, unter welchen Bedingungen Wunschkennzeichen-Serien mit fortlaufenden Nummern inkriminierte Zahlen enthalten dürfen. Die Verwendung von bösen Buchstabenkombinationen ist weiterhin explizit und unumstößlich anstößig, unabhängig davon, ob die Kombinationen tatsächlich und konkret als rechtsextreme Codes verwendet werden oder ein rechtsextremer Hintergrund oder eine solche Motivation durch den Antragsteller besteht oder Hinweise dahingehend vorhanden sind.