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Ampelsignal gilt für diese Richtung

Bei zahlreichen Ampeln sind Zusatztafeln mit einem dunklen Pfeil auf hellem Hintergrund angebracht. Diese Tafel wird auch verwendet, um an gefährlichen Kreuzungen auf Fußgänger oder Radfahrer hinzuweisen.

Mit der 21. StVO-Novelle wurden diese Schilder (ohne ein verbindliches Muster zu normieren) eingeführt: „Unter [...] Lichtzeichen können auf Zusatztafeln weitere, das [...] Lichtzeichen erläuternde oder wichtige, sich auf das [...] Lichtzeichen beziehende, dieses erweiternde oder einschränkende oder der Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs dienliche Angaben gemacht werden.“