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Sonstiges


§ 57a-Plakette („Pickerl“)

Der Termin für die wiederkehrende Begutachtung („Pickerlüberprüfung“) richtet sich immer nach dem Jahrestag der Erstzulassung. Mit einem Antrag bei der Zulassungsbehörde kann ein anderer als der Tag der Erstzulassung als Stichtag für die Begutachtung festgesetzt werden. Das kann bei Motorrädern, die erstmals in den Wintermonaten zugelassen wurden, praktisch sein.

Für unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler haben wir in diesem Bereich ausführliche Erklärungen zu den bei der Fahrprüfung gestellten Anforderungen in Text und Bild zusammengestellt.

  • Lochung
  • Toleranz

Für unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler haben wir in diesem Bereich zusätzliche Tipps in Text und Bild zusammengestellt.


Zubehör

Für unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler haben wir in diesem Bereich ausführliche Erklärungen zu den bei der Fahrprüfung gestellten Anforderungen in Text und Bild zusammengestellt.

  • Verbandsmaterial

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