Zum Inhalt springen

Klasse D

Diese Seite dient ausschließlich deiner Information. Du kannst bei uns weder die Ausbildung für die Klasse D absolvieren noch zur Prüfung antreten.

Umfang der Lenkberechtigung

Der Führerschein der Klasse D umfasst

  • Kraftwagen mit mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz
  • Sonderkraftfahrzeuge

Die Klasse D umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klassen AM und D1.

Mit dem Führerschein der Klasse D darf ein leichter Anhänger (höchstes zulässiges Gesamtgewicht max. 750 kg) gezogen werden. Für schwere Anhänger ist die Klasse DE erforderlich.

Mindestalter

24 Jahre. Wenn der Antragsteller Inhaber eines Fahrerqualifizierungsnachweises nach dem Gelegenheitsverkehrs- oder Kraftfahrliniengesetz ist, beträgt das Mindestalter 21 Jahre.

Unter folgenden Voraussetzungen beträgt das Mindestalter ebenfalls 21 Jahre:

  • Bei Fahrzeugen, die von den Streitkräften, dem Zivilschutz, der Feuerwehr und den für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräften selbst oder unter deren Aufsicht verwendet werden. In Deutschland unter diesen Voraussetzungen erteilten Fahrerlaubnisse werden in Österreich als gleichwertig anerkannt
  • Bei Fahrzeugen, mit denen aus Gründen der technischen Entwicklung oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße gemacht werden, und von neuen oder umgebauten Fahrzeugen, die noch nicht in Betrieb genommen sind [Streichungen im Text durch die 16. FSG-Novelle]

Die Fahrprüfung darf frühestens am jeweiligen Geburtstag absolviert werden. Die theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule kann bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

Verkehrspsychologische Beurteilung

Bewerber um eine Lenkberechtigung der Klasse D müssen ein verkehrspsychologisches Screening absolvieren. Dieses beinhaltet:

  • Die Beobachtungs- und Konzentrationsfähigkeit
  • Die Belastbarkeit und Koordination
  • In einem verkürzten Explorationsgespräch unter anderem die Motivation für den Erwerb der Lenkberechtigung

Ergibt das Screening einen Verdacht auf Mängel in der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit oder auf mangelnde Bereitschaft zur Verkehrsanpassung, wird eine volle verkehrspsychologische Untersuchung angeordnet.

Ärztliche Befristung

Die Lenkberechtigung wird nur für fünf Jahre, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr nur mehr für zwei Jahre erteilt. Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich. Die zur Erlangung des ärztlichen Gutachtens erforderlichen Schriften und die Ausstellung des neuen Führerscheines im Zuge dieser Verlängerung sind zwar von Gebühren und Abgaben befreit, es wird jedoch ein Kostenbeitrag für die Scheckkarte verrechnet.

Alkohol-Sonderbestimmungen

Fahrzeuge der Klasse D dürfen nur von einem Lenker in Betrieb genommen und gelenkt werden, bei dem der Alkoholgehalt des Blutes nicht mehr als 0,1 g/l (0,1 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft nicht mehr als 0,05 mg/l beträgt.

Ausbildung und Prüfung

Eine Lenkberechtigung für die Klasse D wird nur erteilt, wenn der Antragsteller im Besitz einer Lenkberechtigung für die Klasse B ist und für die Leistung Erster Hilfe (16-Stunden-Kurs) entsprechend ausgebildet ist. Es ist für die Erteilung der Klasse D aber keine Fahrpraxis erforderlich.

Fahrzeuge für Schulfahrten der Klasse D müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Betätigung der Betriebsbremse vom Sitzplatz des Fahrlehrers
  • Lenkersitz und Fahrlehrersitz getrennt verstellbar (keine durchgehende Sitzbank)
  • Zusätzliche Rückspiegel für den Fahrlehrer
  • Mindestens ein Rückfahrscheinwerfer
  • Länge mindestens 9 m

Anmerkungen:

  • Der Fahrlehrer muss durch rechtzeitiges Eingreifen Unfällen vorbeugen. Dazu muss die Lenkung in seiner Reichweite sein, auch wenn das derzeit nicht explizit gefordert wird
  • Eine Aufstellung des Amtes der NÖ Landesregierung nennt weiters mindestens 28 Sitzplätze als Voraussetzung. Die dieser Zahl zugrunde liegende Rechtsquelle liegt uns nicht vor

Fahrzeuge der Klasse D, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • Länge mindestens 10 m. Diese Länge ergibt sich aus dem Genehmigungsdokument und kann nicht durch Hinzufügung einer Ladung (z.B. Schikoffer) erreicht werden
  • Breite mindestens 2,4 m
  • ABS
  • EG-Kontrollgerät
  • Bauartgeschwindigkeit mindestens 80 km/h
Automatikfahrzeuge

Wenn die praktische Fahrprüfung für zumindest eine der Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E auf einem Kraftfahrzeug mit einem mechanisch schaltbarem Getriebe abgelegt wurde, darf die Prüfung auch mit Automatikgetriebe abgenommen werden, ohne dass die Lenkberechtigung eingeschränkt werden muss.