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Änderung des Kraftfahrgesetzes


Die vorliegende Änderung des Arbeitszeitgesetzes, des Arbeitsruhegesetzes und des Kraftfahrgesetzes beinhaltet folgende Punkte:

  • Der Anhang III der Kontroll-Richtlinie 2006/22/EG wurde durch die Richtlinie 2009/5/EG geändert und ist bis spätestens 1. Jänner 2010 sowohl im Kraftfahrgesetz als auch im Arbeitszeit- und im Arbeitsruhegesetz umzusetzen. Die Umsetzung im Kraftfahrgesetz erfolgt durch die 30. KFG-Novelle. Die gegenständliche AZG- und ARG-Novelle enthält den inhaltsgleichen Nachvollzug dieser KFG-Novelle
  • Bei den innerstaatlich geregelten Ausnahmetatbeständen von den Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EWG) Nr. 3821/85 besteht derzeit eine Diskrepanz zwischen dem Kraftfahrrecht und dem Arbeitsrecht
  • Die Regelung des § 17 AZG ist nicht mehr zeitgemäß, da das Fahrtenbuch bisher als Regel und das Kontrollgerät als Ausnahme konstruiert sind
  • Die ausnahmslose Pflicht zur Verwendung des Kontrollgerätes auch für Fahrzeuge, in die dieses ohne EU-rechtliche Verpflichtung eingebaut ist, führt seit der Einführung des digitalen Kontrollgerätes bei bestimmten Fahrzeuggruppen zu Schwierigkeiten, vor allem beim Einsatz von Lenkerinnen und Lenker im Mischverkehr auf verschiedenen Fahrzeugen
  • Legistischer Anpassungsbedarf bei Ministerbezeichnungen und sprachlicher Vereinfachungsbedarf