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Grüne Bodenmarkierungen

Grüne Bodenmarkierungen haben grundsätzlich keine rechtliche Bedeutung

Radfahranlagen

Radwege und Radfahrstreifen werden oft rot eingefärbt, um sie besser sichtbar zu machen und dadurch die Verkehrssicherheit zu steigern. Manche Gemeinden setzen jedoch auf grüne Farbe.

Grüne Parkzone

Grüne Parkzonen werden vom Straßenerhalter (im Regelfall ist das die Gemeinde) verordnet. Neben der Entrichtung von Parkgebühren sind auch die Interessen der Anrainer von stark frequentierten Orten wie z.B. große Firmen, Sportplätze oder Bildungseinrichtungen, in unmittelbarer Nähe des Wohnortes eine Abstellfläche zu finden, die Beweggründe zur Einrichtung grüner Parkzonen. 

Eine Grüne Parkzone wird durch Hinweistafeln an allen Ein- und Ausfahrten zum Zonengebiet bzw. abschnittsweise im Verlauf einer Straße gekennzeichnet. Innerhalb der flächendeckenden Parkzonen sind keine weiteren Hinweiszeichen aufgestellt. Die Anbringung grüner Bodenmarkierungen dient analog zur Kurzparkzone nur als Orientierungshilfe, rechtsverbindlich ist ausschließlich die Beschilderung.