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Klasse B+E, ausgestellt vor dem 19. Jänner 2013

Ein Führerschein der Klasse B+E kann seit 19. Jänner 2013 nicht mehr erworben werden. Die entsprechende Berechtigung heißt jetzt BE.

Umfang der Lenkberechtigung

Der Führerschein der Klasse B+E umfasst ein Zugfahrzeug der Klasse B mit allen Anhängern, die als Kombination nicht mehr von der Klasse B umfasst sind. Für die Einhaltung der Zuglast laut Zulassungsbescheinigung ist nur die momentane Gesamtmasse des Anhängers maßgeblich, und nicht die höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers

Von dieser Führerscheinklasse waren auch Sattelkraftfahrzeuge umfasst, deren Massen und Abmessungen den ursprünglichen Sinn der Klasse B+E deutlich überschritten. Im Rahmen der 3. Führerscheinrichtlinie wird die Klasse auf BE umbenannt und inhaltlich auf die Gewichtsklasse von Anhängern mit Auflaubremse reduziert, für die sie eigentlich gedacht war – und für die auch ausgebildet und geprüft wird.

Diese Kombinationen dürfen seither nur mit der Klasse C1E oder mit der Übergangsbestimmung des Code 79.06 gezogen werden.

Code 79.06: Die Übergangsbestimmung für Besitzer der Klasse B+E

Eine vor dem 19. Jänner 2013 erworbene Lenkberechtigung der Klasse B+E (alle schweren Anhänger hinter Zugfahrzeugen der Klasse B, also auch jene Kombinationen der Klasse BE, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg übersteigt) wird zur Wahrung der erworbenen Rechte mit dem im ganzen EU/EWR-Ausland gültigen Code 79.06 in einen ab dem 19. Jänner 2013 neu ausgestellten Führerschein eingetragen.