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Wartepflicht bei Gegenverkehr

Du musst einen Gegenverkehr vor der Engstelle abwarten, damit du ihn weder zu einem unvermittelten Bremsen noch zu einem Ablenken seines Fahrzeuges zwingst. Diese Verhaltensvorschrift gilt, egal wie das Schild aufgehängt wurde: Die Richtung der Pfeile hat keine Bedeutung!

Der Gegenverkehr sieht auf seiner Seite der Engstelle das Hinweiszeichen „Wartepflicht für Gegenverkehr“.

Ausweichen

Einem entgegenkommenden Fahrzeug musst du grundsätzlich nach rechts ausweichen. Ein Ausweichen nach links ist bei Schienenfahrzeugen zulässig, wenn das Ausweichen nach rechts nicht möglich ist. Das gilt auch bei Straßendienstfahrzeugen auf Arbeitsfahrten.

    Wenn ein gefahrloses Begegnen der beiden Fahrzeuge trotzdem nicht möglich ist, musst du rechtzeitig anhalten. Wenn nötig, muss jener Fahrzeuglenker zurückschieben, dem es auf Grund der jeweiligen Verhältnisse leichter möglich ist.

    In den meisten Situationen gilt:

    • Bergab fahrende Fahrzeuglenker warten auf bergauf fahrende Fahrzeuglenker
    • Lenker mit kleineren oder kürzeren Fahrzeugen warten auf Lenker größerer oder längerer Fahrzeuge