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Fahrverbot für alle einspurigen Kraftfahrzeuge

Dieses Verkehrszeichen heißt offiziell „Fahrverbot für Motorräder“, bedeutet aber, dass das Fahren mit allen einspurigen Kraftfahrzeugen, also auch mit Mopeds, verboten ist. 

Das Fahren mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen – Three Wheeler, Trikes, Motorräder mit Beiwagen, Quads, ... – ist erlaubt.

Als Kraftfahrzeug gilt jedes Fahrzeug, das „durch technisch freigemachte Energie“ angetrieben wird und nicht auf Schienen fährt – auch wenn die Antriebsenergie Oberleitungen entnommen wird.