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Einbahnstraße

Der Pfeil zeigt die erlaubte Fahrtrichtung an. Ausnahmen werden auf Zusatztafeln angegeben.

„Ungekennzeichnete Einbahnen“ werden Straßen genannt, die ohne Einbahn-Hinweiszeichen nur in eine Richtung benutzt werden:

Lenker von Einsatzfahrzeugen dürfen Einbahnstraßen und Richtungsfahrbahnen in der Gegenrichtung befahren, wenn der Einsatzort nicht anders oder nicht in der gebotenen Zeit erreichbar ist oder wenn Ausnahmen für andere Kraftfahrzeuge oder Fuhrwerke bestehen.