Änderung der Straßenverkehrsordnung
Dieser Entwurf wurde nach Widerständen im Begutachtungsverfahren nicht weiter verfolgt. Eine ähnliche Bestimmung wurde jedoch im Sommer 2002 beschlossen.
In diesem Entwurf einer StVO-Novelle sollten die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um bei begründetem Verdacht auf Suchtgiftbeeinträchtigung im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung Blut- oder Harntests durchführen zu können. In der Abstimmung in der 76. NR-Sitzung der XXI. GP am 6. Juli 2001 wurde der Gesetzesvorschlag in dritter Lesung abgelehnt, nachdem zuvor die notwendige „qualifizierte“ Zweidrittel-Mehrheit nicht zustande gekommen war.
Selbst dies sollte nicht die letzte so genannte „21. Novelle der StVO“ sein, die es nicht bis ins Bundesgesetzblatt geschafft hat.