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Änderung der Straßen­ver­kehrs­ord­nung

Dieser Entwurf wurde nach Widerständen im Begutachtungsverfahren nicht weiter verfolgt. Eine ähnliche Bestimmung wurde jedoch im Sommer 2002 beschlossen.


In diesem Entwurf einer StVO-Novelle sollten die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um bei begründetem Verdacht auf Suchtgiftbeeinträchtigung im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung Blut- oder Harntests durchführen zu können. In der Abstimmung in der 76. NR-Sitzung der XXI. GP am 6. Juli 2001 wurde der Gesetzesvorschlag in dritter Lesung abgelehnt, nachdem zuvor die notwendige „qualifizierte“ Zweidrittel-Mehrheit nicht zustande gekommen war.

Selbst dies sollte nicht die letzte so genannte „21. Novelle der StVO“ sein, die es nicht bis ins Bundesgesetzblatt geschafft hat.