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Grenzübergangsstelle

Dieses Schild kennzeichnet Grenzübergangsstellen an Binnengrenzen. Es ist seit 2014 anstelle des bisher verwendeten Zeichens angebracht. Auf Zusatztafeln sind die Verkehrszeiten und allfällige Beschränkungen des Benützungsumfanges ersichtlich. Das Aussehen der Hinweistafeln ist durch Verordnung des Bundesministers für Inneres festgelegt, für die Zusatztafeln gibt es keine Formerfordernisse. 

Das Bundesgesetz über die Durchführung von Personenkontrollen aus Anlass des Grenzübertritts (Grenzkontrollgesetz - GrekoG) legt unter anderem fest,

  • An welchen Stellen der Grenzübertritt zulässig ist
  • Wie Grenzübergangsstellen gekennzeichnet werden müssen

Für das Überschreiten der österreichischen Staatsgrenze gilt:

  • Die Binnengrenze zu anderen Länden, die ebenfalls dem Schengener Abkommen beigetreten sind, darf im Normalfall an jeder Stelle überschritten werden. Nur bei besonderen Anlässen kann der Innenminister verordnen, dass auch bestimmte Binnengrenzen nur an Grenzübergangsstellen überschritten werden dürfen. Das war z.B. bei der Fußball-Europameisterschaft 2008 der Fall
  • Die Außengrenze zu Nicht-Schengen-Ländern darf im Regelfall ausschließlich an Grenzübergangsstellen überschritten werden

Österreich ist zur Gänze von Mitgliedern des Schengenraums umgeben, als Außengrenze kommen daher nur die internationalen Flughäfen in Frage.

Reisefreiheit heißt nicht Passfreiheit

Obwohl es nach der Schengen-Erweiterung keine Grenzkontrollen mehr gibt, musst du auch im Schengen-Raum ein Reisedokument mitführen. Das gilt auch für kurze Fahrten über die Grenze. Ein Grenzübertritt ohne Reisdokument stellt eine Verwaltungsübertretung dar und ist strafbar.

Reisedokumente sind entweder ein Reisepass oder ein Personalausweis, aber nicht ein Führerschein.

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