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26. Novelle der Straßen­ver­kehrs­ord­nung


LKW-Fahrverbot auf den linken Autobahn-Fahrstreifen

Doris Bures möchte nun mit einem Ein-Satz-Gesetz den linken Fahrstreifen auf Autobahnen mit mehr als zwei Fahrstreifen schwerverkehrfrei halten:

Auf Abschnitten einer Richtungsfahrbahn mit mindestens drei Fahrstreifen ist das Befahren des äußerst linken Fahrstreifens mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7.500 kg verboten; dies gilt nicht, soweit das Befahren dieses Fahrstreifens notwendig ist, um sich entsprechend der beabsichtigten Weiterfahrt einzuordnen.


§ 46 Abs. 4a StVO

Ein solches Fahrverbot war auch schon bisher möglich, es musste allerdings mit Verkehrszeichen verordnet werden.

Ein paar Eckdaten aus dem factbook der ASFINAG:

  • Die ASFINAG betreut ein Streckennetz von 2.178 Kilometer Autobahnen und Schnellstraßen
  • 700 Kilometer haben drei Fahrstreifen je Richtung
  • Auf 40 Kilometern sind es vier Fahrstreifen
  • Pro Jahr sind auf dem Netz der ASFINAG rund 19 Millionen LKW unterwegs

Die Verkehrsministerin wandelt dabei auf den Spuren ihres Vorgängers Caspar Einem: Letzterer hatte kurz vor der Nationalratswahl 1999 mit dem doppeldeutigen Slogan „Die linke ist für die Autofahrer“ das LKW-Überholverbot auf Autobahnen aus dem Hut gezaubert. Dieses war aber nur begrenzt erfolgreich: Selbst dort, wo ein LKW-Überholverbot verhängt wird, können LKW-Kolonnen bei dichterem Verkehr laut Straßenverkehrsordnung „Nebeneinanderfahren“ und damit weiterhin alle Fahrstreifen beanspruchen. 

Weitere Änderungen

Fahrzeuge der Finanzverwaltung werden bei den Ausnahmen von diversen Fahrverboten den anderen „Einsatzfahrzeugen ohne eingeschaltetes Blaulicht“ gleichgestellt. Sie dürfen auch Busspuren und Straßen für Linienbusse benützen.