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Freiwillige Übungsfahrten bei der Wiedererteilung einer Lenkberechtigung

Für die Wiedererteilung der Lenkberechtigung nach einer Entziehungsdauer von mehr als 18 Monaten ist nur eine praktische Fahrprüfung vorgeschrieben. Immer wieder kommt es aber vor, dass Bewerber um die Wiedererteilung der Lenkberechtigung zwecks Vorbereitung auf die praktische Fahrprüfung auf freiwilliger Basis Übungsfahrten absolvieren wollen.

Da der Antragsteller im Fall der Wiedererteilung (im Gegensatz zu Personen mit einer ausländischen Lenkberechtigung) aktuell nicht im Besitz einer Lenkberechtigung ist, sind für den Erwerb der Übungsfahrtenbewilligung folgende Voraussetzungen zu erbringen:

  • Die theoretische Schulung (8 Unterrichtseinheiten)
  • Die praktische Vor- und Grundschulung (insgesamt 6 Unterrichtseinheiten)
  • Die theoretische Einweisung

Der Antragsteller kann aber jederzeit zur praktischen Prüfung antreten, da ja generell keine Ausbildung erforderlich ist und somit die gesamten Ausbildungsschritte freiwillig erfolgen. Das bedeutet, dass auch nicht mindestens 1.000 km privat gefahren werden müssen und die nach der Privatausbildung stattfindenden Ausbildungsteile der „normalen“ L-Ausbildung ebenfalls nicht erforderlich sind.