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Ergänzungsausbildung für die Klasse A1, A2 oder A

Die optimale Zeit für die Motorrad-Fahrausbildung ist das Frühjahr: Im März die Theorie erledigen, im April/Mai dann die Fahrstunden und die Prüfung. So kannst du den Frühsommer bereits zum Fahren nutzen. In den Sommerferien ist es zu heiß, um in Schutzkleidung entspannt Fahrübungen am Übungsplatz zu machen.

Handouts des Theoriekurses stellen wir unseren Fahrschülerinnen und Fahrschülern sehr gerne zur Verfügung.

Für unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler bieten wir die Fragenkataloge gerne zum Download an.


Mindestalter

Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre. Die Klasse A2 kannst du ab 18 Jahren erwerben. Wenn du direkt in die höchste Motorradklasse A einsteigen willst, ohne vorher die Klasse A2 zu besitzen, musst du 24 Jahre alt sein.

Die Ausbildung in der Fahrschule darf frühestens ein halbes Jahr vor dem Mindestalter beginnen. Die Anmeldung in der Fahrschule ist natürlich bereits vorher möglich.

Ärztliche Untersuchung

Ein ärztliches Gutachten ist bei Ergänzungsausbildungen erforderlich, wenn das letzte ärztliche Führerschein-Gutachten (in der Regel von der Untersuchung für den Führerschein der Klasse B) am Tag der Fahrprüfung älter als 18 Monate ist.

Du musst mindestens 155 cm groß sein. Personen, deren Körpergröße das angeführte Mindestmaß nicht erreicht, gelten als gesundheitlich geeignet, wenn dieser „Mangel“ durch die Verwendung von Behelfen, Fahrzeugen mit bestimmten Merkmalen oder Ausgleichkraftfahrzeugen ausgeglichen werden kann. Solltest du kleiner als 165 cm sein, empfehlen wir, vor der Anmeldung eine Sitzprobe am Motorrad zu machen!

Erste-Hilfe-Kurs

Unterweisungen in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und Erste Hilfe Kurse haben keine begrenzte Gültigkeitsdauer!

Wann hast du die erste Führerscheinprüfung gemacht?

Zwischen 1. Jänner 1973 und 1. Oktober 1990 war ein vierstündiger Kurs vorgeschrieben. Wurde dieser Kurs bei der Erteilung der Lenk[er]berechtigung absolviert, ist kein neuerlicher Kurs (und auch keine zweistündige Ergänzung auf die zur Zeit geforderten sechs Stunden) erforderlich.

Wird die Ausdehnung einer Lenk[er]berechtigung beantragt, die vor dem 1. Jänner 1973 erteilt wurde, ist die Vorlage einer Kursbestätigung über die lebensrettenden Sofortmaßnahmen notwendig: Bis zu diesem Zeitpunkt war nämlich die Absolvierung eines solchen Kurses nicht vorgeschrieben.


Theoriekurs

Der Theoriekurs umfasst sechs Unterrichtseinheiten. Wir bieten den Motorradkurs im Frühjahr und Sommer an. Die Inhalte des Theoriekurses kannst du dir vorab schon einmal als Überblick zu Gemüte führen ...

Handouts des Theoriekurses und die Prüfungsfragen stellen wir unseren Kursteilnehmern gerne als PDF-Download zur Verfügung.

Bitte wähle hier den für dich am besten passenden Kurs aus:

26. März bis 28. März 2025 (Mi und Fr, 18:00 Uhr bis 20:45 Uhr) Plätze verfügbar Jetzt anmelden

Theorieprüfung

Du musst lediglich rund 350 Fragen lernen. Bei der Prüfung werden aus dieser Auswahl bis zu 40 Fragen gestellt, von denen du innerhalb von 30 Minuten mindestens 80 Prozent richtig beantworten musst. Das gesamte Grundwissen der Klasse B (Verkehrszeichen, Vorrangbilder, ...) wird als bekannt vorausgesetzt und daher nicht geprüft!

Den jeweils aktuellen Fragenkatalog der Klassen A1, A2 und A kannst du als PDF downloaden. Solltest du die Prüfung nicht bestehen, musst du keine Angst um deinen B-Führerschein haben.


Fahrstunden

Die gesetzliche Mindestausbildung beträgt 14 Fahrlektionen. Für Personen, die nach dem 39. Geburtstag die Lenkberechtigung der Klasse A erwerben, beträgt die Mindestdauer der praktischen Ausbildung 16 Fahrlektionen. Wir empfehlen, die Fahrstunden so zu vereinbaren, dass vor der Fahrprüfung ausreichend Gelegenheit zum Üben besteht! 

Aus hygienischen Gründen können wir dir leider keine Schutzausrüstung für deine Fahrausbildung zur Verfügung stellen. Du musst daher deine eigene Ausrüstung mit CE-zertifizierten Protektoren (bitte beachte dazu die Hinweise bei den Prüfungstipps!) zu den Fahrstunden mitbringen. 

Für uns zählt nur dein eigener Lernfortschritt: Die praktische Schulung findet von Beginn an im Einzelunterricht statt, das gilt für die Grundausbildung am Übungsplatz und die Ausfahrten im Straßenverkehr, sobald es das Können des Kandidaten zulässt.

Es ist uns ein Anliegen, dass du in den Fahrstunden auch wirklich etwas lernst, und nicht nur im Schritttempo zwischen Streusplitt-Bergen herumtuckerst: In den Wintermonaten findet bei uns kein praktischer Motorrad-Unterricht statt.

Fahrprüfung

Zur praktischen Fahrprüfung können nur Kandidaten zugelassen werden, die die erforderliche Fahrschulausbildung vor nicht länger als 18 Monaten abgeschlossen haben.


§ 10 Abs. 2 FSG

  • Frühestens am Geburtstag des jeweiligen Mindestalters
  • Die Prüfung kann nur abgenommen werden, wenn du dich mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen kannst

Prüfungsablauf

Führerschein

Du bekommst gleich nach der positiven Fahrprüfung einen vorläufigen Führerschein. Er gilt ausschließlich in Österreich und nur gemeinsam mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis.

Wenn du deinen vorhandenen Führerschein gleich beim Prüfer abgibst,

  • Wird der Scheckkarten-Führerschein unkompliziert per Post zugestellt, sobald du die behördlichen Gebühren und Abgaben mit dem Zahlschein eingezahlt hast, den dir deine Fahrprüferin bzw. dein Fahrprüfer gibt
  • Darfst du bis zur Zustellung der neuen Scheckkarte außerhalb Österreichs nicht mehr fahren

Wenn du den Führerschein nicht beim Prüfer abgeben möchtest, kannst du die Gebühren einzahlen und den Führerschein ein paar Tage später auf der Behörde austauschen.


Kosten

Das Ausbildungspaket für die Klasse A kostet 1.410 Euro; ab dem 39. Lebensjahr 1.570 Euro.

Lass dich nicht von Lockangeboten blenden! Unser Familienbetrieb steht seit mehr als 90 Jahren für seriöse Ausbildung, transparente Kostenaufstellung und ehrliche Preise.


Zweite Ausbildungsphase nach Erteilung der Lenkberechtigung

Die Mehrphasenausbildung ist für alle „Führerscheinneulinge“ vorgeschrieben – unabhängig vom Alter des Kandidaten und unabhängig vom (allfälligen) Vorbesitz der Klasse B.

  • Bei Lenkberechtigungen der Klassen A1, A2 und A muss das Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch innerhalb von zwei bis zwölf Monaten nach Erwerb der Lenkberechtigung absolviert werden. Am gleichen Tag findet zudem ein Gefahrenwahrnehmungstraining statt
  • Für die Klassen A1, A2 und A ist außerdem eine Perfektionsfahrt vorgeschrieben. Sie findet mindestens zwei Monate nach dem Fahrsicherheitstraining statt