Sonstiges
Kennzeichentafeln, § 57a-Plakette („Pickerl“)
Der Termin für die wiederkehrende Begutachtung („Pickerlüberprüfung“) richtet sich immer nach dem Jahrestag der Erstzulassung. Mit einem Antrag bei der Zulassungsbehörde kann ein anderer als der Tag der Erstzulassung als Stichtag für die Begutachtung festgesetzt werden.
Für unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler haben wir in diesem Bereich ausführliche Erklärungen zu den bei der Fahrprüfung gestellten Anforderungen in Text und Bild zusammengestellt.
- Kennzeichentafeln verschmutzt oder beschädigt
- § 57a Plakette: Lochung, Toleranz
Für unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler haben wir in diesem Bereich zusätzliche Tipps in Text und Bild zusammengestellt.
Zubehör
Du musst abgesehen von den Fahrzeug- und Lenkerdokumenten ein Pannendreieck, mindestens eine Warnweste und eine Autoapotheke mitführen und bei Kontrollen vorzeigen können.
Für unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler haben wir in diesem Bereich ausführliche Erklärungen zu den bei der Fahrprüfung gestellten Anforderungen in Text und Bild zusammengestellt.
- Verbandsmaterial
- Pannendreieck
- Warnweste
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