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Sperrflächen

Sperrflächen werden mit schrägen, parallele Linien (Schraffen) gekennzeichnet und mit nicht unterbrochenen Linien, jeweils in weißer Farbe, begrenzt.

Wenn die Verkehrssicherheit dadurch nicht beeinträchtigt wird und das Markierungsbild eindeutig als Sperrfläche erkennbar bleibt, können innerhalb der Sperrfläche auch Schraffen entfallen. Das macht die ganze Sache gleich ein Stück billiger. Wenn eine Abgrenzung durch bauliche Einrichtungen (Gehsteigkanten, ...) gegeben ist, kann auch die Umrandung der Sperrfläche entfallen.

Du darfst Sperrflächen nicht befahren.


Bedeutung der Bodenmarkierungen bei einer Pannenstreifenfreigabe

Randlinien gelten im Bereich und zu Zeiten einer Pannenstreifenfreigabe nicht als Sperrlinie und dürfen überfahren werden; dasselbe gilt für Sperrflächen im Zuge der Pannenstreifensignalisierung.