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Der Führerschein für Kleinmotorräder, ausgestellt vor dem 1. November 1997

Der Führerschein der Gruppe AK für Kleinmotorräder (ab 16 Jahre) musste mit dem Inkrafttreten des Führerscheingesetzes am 1. November 1997 ersatzlos entfallen: Diese Fahrzeuggruppe ist in der EU-Richtlinie nicht vorgesehen. Bisherige Lenkerberechtigungen bleiben natürlich aufrecht.

Bei Führerscheinduplikaten ab 19. Jänner 2013 wird statt der nur in Österreich gültigen Gruppe AK die international anerkannte Klasse A1, eingeschränkt mit dem ebenfalls international gültigen Code „79 (<= 50 ccm)“, ausgestellt.

Kleinmotorrad – was ist das?

Kleinmotorräder unterschieden sich von den Motorfahrrädern („Mopeds“) durch folgende Punkte:

  • Bei einem Schaltgetriebe mehr als vier Gänge zulässig
  • Keine Höchstgeschwindigkeit – für Mopeds galt damals 40 km/h
  • Die Kennzeichentafel (schwarz bzw. später schwarz mit orangem Balken)

Der Hubraum von 50 cm3 war für beide Fahrzeuge ident.

Für die Gruppe AK war vorgesehen:

  • Theoretische Ausbildung im „polizeilichen“ Teil, aber ohne das „technische“ Wissen
  • Theoretische Prüfung im „polizeilichen“ Teil, aber ohne das „technische“ Wissen
  • Praktische Ausbildung
  • Praktische Prüfung

Die Lenkerberechtigung der Gruppe AK war zu allen Zeiten dauerhaft auf Kleinmotorräder eingeschränkt.

Die Gruppe AJ mit einer vollen Theorieausbildung und einer vollen Theorieprüfung wurde am 18. Geburtstag hingegen automatisch zu einem uneingeschränkten Führerschein der Gruppe A. Sie konnte wegen der Besorgnis erregenden Unfallzahlen nur bis 30. Juni 1991 erworben werden.

Erweiterung auf schwerere Motorräder

Die Gruppe AK bzw. ein umgeschriebener Führerschein mit der eingeschränkten Klasse A1 ist nicht in das Stufensystem der A-Klassen integriert. Zum Aufstieg auf die Gruppe AL oder A waren nach einem Erlass vom 7. Dezember 1993 neben einer Fahrschulausbildung in Theorie und Praxis auch die theoretische und praktische Fahrprüfung erforderlich.

Der Durchführungserlass zum Führerscheingesetz normiert, dass folgende Ausbildung zum Umstieg auf eine der Klassen A1, A2 oder A erforderlich ist:

  • Praktische Fahrausbildung (14 Fahrlektionen, 16 Fahrlektionen für die Altersklasse 39+)
  • Theorieprüfung für die Klasse A 
  • Praktische Fahrprüfung
  • Absolvierung der Mehrphasenausbildung

Mit anderen Worten: Der Vorbesitz der Gruppe AK erspart lediglich den Theoriekurs und die Theorieprüfung über das Grundwissen für alle Klassen, entspricht aber sonst einer normalen Ergänzungsausbildung.