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Im angezeigten Bereich zwischen „Anfang“ und „Ende“

Diese Zusatztafel wird zwischen dem Anfang und dem Ende einer Vorschrift als Erinnerung verwendet.

Sie kann auch im Kreuzungsbereich verwendet werden, um den Benützern einer einmündenden Straße eine Vorschrift im Querverkehr zur Kenntnis zu bringen. Solche Zeichen werden auf der einmündenden Straße im Ortsgebiet höchstens 20 m und auf Freilandstraßen höchstens 50 m vor der Einmündung angebracht.