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Blaue Bodenmarkierungen

Kurzparkzonen werden immer mit Verkehrszeichen gekennzeichnet. Am Schild steht auch die erlaubte Parkdauer (30 Minuten bis drei Stunden) und bei gebührenpflichtigen Kurzparkzonen ein entsprechender Hinweis. Eine ergänzende blaue Bodenmarkierung am Beginn der Zone oder entlang der einzelnen Parkflächen ist möglich, aber nicht vorgeschrieben.