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Section-Control Messstreckenverordnungen

Der Verfassungsgerichtshof hat am 15. Juni 2007 entschieden, dass der Einsatz des automatischen Geschwindigkeitsmesssystems Section Control nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Die umgehend veröffentlichten Messstrecken-Verordnungen sollen allen vom VfGH vorgegeben Punkten Rechnung tragen. Das bedeutet einerseits, dass beim Einsatz von Section Control durch Gutachten die besondere Gefährdungssituation begründet wird und andererseits insbesondere die ausreichende Kundmachung über Länge der Wegstrecke und die Aufzeichnung der Daten gewährleistet wird.