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7. Novelle der Führer­schein­gesetz-Durch­führ­ungs­ver­ord­nung


Code 95 und Code 105

Ab 18. September 2008 wird der in der Berufskraftfahrerrichtlinie vorgesehene Code 95 in die Liste der Zahlencodes eingefügt. Das ist einerseits dazu notwendig, um in Österreich selbst diesen Code im Führerschein eintragen zu können, andererseits dient dies als Information für die Behörden und Kontrollorgane, die mit ausländischen Führerscheinen, die diesen Code enthalten, konfrontiert werden können.
Außerdem entfällt ab 1. November 2008 der Code 105.

Einführung des ökonomischen Fahrens im Rahmen der Mehrphasenausbildung

Der zweite Regelungsbereich betrifft ab 1. November 2008 die Einführung des ökonomischen Fahrens im Rahmen der Mehrphasenausbildung. Eine (bzw. bei der L17-Ausbildung: die) Perfektionsfahrt soll dazu genutzt werden, den Fahranfängern die Grundsätze einer ökonomischen Fahrweise zu vermitteln und vor allem auch praktisch die positiven Auswirkungen dieser Fahrweise (Treibstoffersparnis bei kaum zeitlichem Mehraufwand für die gleiche Fahrtstrecke) vor Augen zu führen.

Neue Formulare für die Führerscheinanträge

Außerdem bringt diese Novelle neue Formulare für die Führerscheinanträge (Änderung der Anlagen 2 und 3).