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9. Novelle der Fahr­prüf­ungs­ver­ord­nung


Änderungen beim Ablauf der Theorieprüfung

Zahlreiche Änderungen bei den zu prüfenden Führerscheinklassen im Zusammenhang mit der Umsetzung der 3. Führerscheinrichtlinie machen ein Fragenupdate per 19. Jänner 2013 nötig. Dabei wird auch das System der Prüfungsmodelle grundlegend neu gestaltet und vor allem hinsichtlich der Verwaltung dramatisch vereinfacht. Dieser Prüfungsrelaunch beinhaltet eine Umstellung auf einzelne Module, wobei der allgemeine Fragenblock als eigenes Modul abgebildet wird.

Anstelle der rund 40 verschiedenen Prüfmodelle für die einzelnen Klassen und deren Kombinationen (und dadurch gelegentlich auftretende Probleme) treten klassenspezifische Module, also jeweils ein Fragenpool, der die Fragen für die jeweilige Klasse beinhaltet.

Die Anhängerklassen C1E, CE, D1E und DE werden in ein E-Prüfmodul zusammengefasst, lediglich für die Klasse BE wird ein eigenes Prüfmodul geschaffen. (Die Fragen für BE werden bei den größeren E-Klassen ebenfalls gestellt, da ja auch die betreffende Lenkberechtigung erworben wird.)

Bei den Klassen A1, A2 und A werden in der Theorieprüfung keine inhaltlichen Unterschiede gemacht, daher gibt es nur ein Prüfmodell für Klasse A, das auch für die Klassen A1 und A2 verwendet wird.

Zusätzlich wird ein „Basismodul“ GW (steht für Grundwissen) eingeführt, das allgemeine Fragen enthält, die für jede Klasse gelten.

Jedes Modul (auch das Basismodul) wird als eine eigene Prüfung abgewickelt und kann unabhängig vom Absolvieren eines anderen Moduls bestanden werden (oder auch nicht). Damit besteht auch für jedes klassenspezifische Modul eine (individuelle) Verfallsfrist von 18 Monaten; das bestandene Modul mit dem Grundwissen kann hingegen nicht [Anm.: beachte dazu die Änderung durch die 11. Novelle der FSG-PV!] verfallen.
Die Anrechnung des Grundwissens ist aber nach einer Rechtsmeinung des BMVIT nur dann anzuwenden, wenn die zu berücksichtigende Prüfung modular (also ab dem 19. Jänner 2013) abgewickelt wurde.

Die Unabhängigkeit der einzelnen Module bedeutet auch, dass es im Rahmen der Theorieprüfung keinerlei Abhängigkeiten von bereits absolvierten anderen Modulen gibt, egal ob es sich um das Modul GW oder um Lenkberechtigungsklassen handelt, die Voraussetzung für die Erteilung anderer Klassen sind. Es muss also z.B. nicht erst die Theorieprüfung für B bestanden sein, um zur Theorieprüfung der Klasse BE oder C antreten zu dürfen.

Die Auswahl der abzulegenden Prüfmodule ist denkbar einfach:

  • Erstbewerber müssen das Modul GW und das oder die klassenspezifische(n) Modul(e) ablegen
  • Bei einer Ausdehnung einer bestehenden Lenkberechtigung (mit Ausnahme von AM) werden nur die entsprechenden klassenspezifischen Module geprüft

Änderungen bei den Prüfungsgebühren

Die Höhe der Theorie-Prüfungsgebühren und deren Verrechnung werden wegen der Umstellung von „einer Prüfung“ (seit der 8. Novelle der FSG-PV 11 Euro pro Antritt) auf einzelne zu prüfende Module (5,50 Euro pro Modul) angepasst. 

Die klassische Prüfung für die Klasse B – rund 80 Prozent aller Prüfungen österreichweit – bleibt also gleich teuer. Besteht der Kandidat z.B. bei der ersten Prüfung nur das Modul mit dem Grundwissen, wird der zweite Antritt (es wird ja nur mehr das Modul für B geprüft) sogar billiger.

Werden mehrere Klassen beantragt, sind die Kosten geringfügig höher, als nach dem bisherigen nach Prüfungsmodellen abgerechneten System. Andererseits sind im häufigen Fall von Ausdehnungen auf die Klasse A oder BE („E zu B“) die Kosten geringer da nur ein Modul zu absolvieren ist (und somit 5,50 Euro anstatt 11 Euro zur Verrechnung kommen).

Änderungen bei den Prüfungsfragen

Der Fragenkatalog entspricht (von Korrekturen auf  Grund geänderter Rechtslage sowie einer Fehlerbereinigung abgesehen) dem bisherigen Fragenkatalog, es ist lediglich eine (nicht immer ganz nachvollziehbare) Zuordnung der Fragen zu den einzelnen Modulen durchgeführt worden.

Weiters wurden Bereinigungen bei der Punktewertung vergleichbarer Fragen durchgeführt.