Überholverbot für Lastkraftfahrzeuge
Das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen ist für alle Lastkraftfahrzeuge über 3.500 kg höchster zulässiger Gesamtmasse verboten. Fahrzeuge, die rechts zu überholen sind, dürfen jedoch weiterhin überholt werden. Das Verkehrszeichen wird auf beiden Seiten der Fahrbahn angebracht.
Ein Lastkraftfahrzeug ist jedes zur Beförderung von Gütern bestimmte Kraftfahrzeug (auch ein Sattelkraftfahrzeug).
Überholen ist ein Vorbeibewegen an einem Fahrzeug, das auf derselben Fahrbahn in die gleiche Richtung fährt.
Nicht als Überholen gilt:
- Das Nebeneinanderfahren von Fahrzeugreihen
- Die freie Wahl des Fahrstreifens
- Das Vorbeibewegen an einem Radfahrer auf einem Radfahrstreifen
- Wenn einer der beiden Fahrzeuglenker [§ 2 StVO und 2Ob12/92, 2Ob6/94] auf einem Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen fährt