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Wegweiser zu Lokal- oder Bereichszielen

Diese Zeichen zeigen bedeutende Ziele innerhalb eines Ortsgebietes oder Gebiets- oder Landschaftsziele an. Auf den Zeichen können auch die Namen mehrerer Orte sowie die Entfernungen, die Straßennummern, Symbole und allenfalls Hinweise auf Beschränkungen angegeben werden. Die enthaltenen Richtungspfeile enthalten weder Gebote noch Verbote. Ist auf einem solchen Zeichen ein Symbol für eine bestimmte Fahrzeugart angebracht, so bedeutet dies, dass der Wegweiser nur für Fahrzeuge der betreffenden Fahrzeugart gilt.

Für kulturell wichtige Ankündigungen wird oft weiße Schrift auf braunem Untergrund verwendet, auch wenn das in der Straßenverkehrsordnung nicht direkt vorgesehen ist. Diese Farbe findet sich in den (in Form eines Erlasses durch das BMVIT) verbindlichen Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau („RVS“).