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Krafträder mit zwei Rädern vorne

In der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen wird ein „Doppelrad“ (Art. 3 Z. 72) so definiert: „Zwei auf einer Achse montierte Räder, die als ein Rad angesehen werden und bei denen der Abstand zwischen den Mittelpunkten der Aufstandsflächen der Reifen auf der Fahrbahn 460 mm oder weniger beträgt“, wobei der juristische Begriff der „Achse“ nicht im technischen Sinn als durchgehende mechanische Verbindung der beiden Räder gesehen wird. 

  • Bis zu 460 mm Spurbreite gelten zwei Räder demnach als ein Rad, das Fahrzeug wird als Fahrzeug der Klasse L3e („zweirädriges Kraftrad“) typisiert. Damit ist (abhängig von der Motorleistung bzw. dem Hubraum) ein Führerschein der Klasse A1, A2 oder A erforderlich
  • Bei einer Spurbreite über 460 mm wird die Typisierung als Fahrzeug der Klasse L5e („dreirädriges Kraftfahrzeug“) gewählt 

Unabhängig von der Typisierung als „zweirädrig“ oder „dreirädrig“ sind diese Fahrzeuge beim Abstellen in einer Kurzparkzone oder bei der fraglichen Eignung als Prüfungsfahrzeug jedenfalls mehrspurig. Beim Kauf einer Autobahnvignette gelten dreirädrige Fahrzeuge ab dem Vignettenjahr 2020 als einspurig, davor war die PKW-Vignette erforderlich.

Notwendige Lenkberechtigung für dreirädrige Kraftfahrzeuge in Österreich und im EU/EWR-Ausland

  • Eine ab dem 19. Jänner 2013 erworbene Klasse A1 umfasst dreirädrige Krafträder bis 15 kW (20 PS)
  • Eine ab dem 19. Jänner 2013 erworbene Klasse A umfasst alle dreirädrigen Krafträder (Achtung: Mindestalter 21 Jahre!)
  • Eine vor dem 19. Jänner 2013 erworbene Lenkberechtigung der Klasse B umfasst auch das Lenken von dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit oder ohne leichtem Anhänger im ganzen EU/EWR-Raum. Zur Wahrung der erworbenen Rechte werden bei einem Duplikat die Codes 79.03 und 79.04 bei der Klasse A (!) in den Führerschein eingetragen

Notwendige Lenkberechtigung für dreirädrige Kraftfahrzeuge ausschließlich in Österreich

  • Eine ab dem 19. Jänner 2013 erworbene Klasse B umfasst ab dem 21. Geburtstag alle dreirädrigen Krafträder, aber nur für den Verkehr in Österreich
  • Eine vor dem 19. Jänner 2013 erworbene Klasse A umfasst die Berechtigung, Kraftfahrzeuge mit drei oder vier Rädern, deren Eigenmasse nicht mehr als 400 kg beträgt, zu lenken, aber nur für den Verkehr in Österreich

Yamaha Niken, MXT850 / RN58

Yamaha gibt für die Niken eine Spurbreite von 410 mm an, das Fahrzeug wird zweirädrig typisiert. 

Yamaha Tricity

Yamaha gibt für die Tricity-Modelle bei den technischen Daten keine Spurbreite an, verweist aber auf der Website auf die erforderliche Lenkberechtigung

Piaggio MP3

Der Piaggio MP3 hat eine Spurbreite von 420 mm und gilt damit als zweirädrig. In der Variante „LT“ (large track) beträgt die Spurbreite 465 mm, diese Version gilt als dreirädriges Kraftfahrzeug.

Can-Am Spyder

Mit der Spurbreite von 1.384 mm gibt der Can-Am Spyder als dreirädriges Kraftfahrzeug.