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Fahrverbot für Fuhrwerke

Als Fuhrwerk gelten

  • Fahrzeuge, die durch Menschen oder Tiere fortbewegt werden
  • Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h mit oder ohne Anhänger

Für das Lenken von Kraftfahrzeugen mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h ist keine Lenkberechtigung erforderlich. Der Lenker muss allerdings das 16. Lebensjahr vollendet haben.