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Ortsende

Straßen außerhalb des Ortsgebietes werden Freilandstraßen genannt.

Normalerweise stehen Verkehrszeichen immer auf der rechten Seite – dieses Zeichen wird jedoch auf der Rückseite des Zeichens „Ortstafel“ angebracht. Außerdem kann ein Hinweis auf die Entfernung bis zum nächsten Ort mit Verkehrsbedeutung angebracht werden.