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10. Novelle des Führerscheingesetzes

Ab 10. September 2008 (Bus) bzw. 10. September 2009 (LKW) müssen hauptberufliche Bus- und Lkw-Fahrer zusätzlich zum Führerschein einen Fahrerqualifizierungsnachweis mit sich führen.


Fahrerqualifizierungsnachweis

Durch die Änderungen

  • Des Güterbeförderungsgesetzes
  • Des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes
  • Des Kraftfahrliniengesetzes 
  • Des Führerscheingesetzes

erfolgt die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die Regelungen zur Grundqualifikation und Weiterbildung der Lenker bestimmter Kraftfahrzeuge im Güterkraft- und Personenverkehr vorgibt. Um genau zu sein handelt es sich um die Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates und der Richtlinie 91/439/EWG des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 76/914/EWG des Rates.

Damit sollen künftig nur mehr jene Lenker ihre Fahrzeuge durch Europa kutschieren dürfen, die über eine entsprechende Grundausbildung verfügen und sich regelmäßig weiterbilden.