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Fahrverbot für Tankkraftfahrzeuge

Dieses Verkehrszeichen wurde durch das am 1. September 1998 in Kraft getretene Gefahrgutbeförderungsgesetz mit Wirkung zum 1. Juli 1999 gestrichen, da ein entsprechendes Fahrverbot präziser und klarer durch das Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern, gegebenenfalls mit einer einschränkenden Zusatztafel, ausgedrückt werden kann.

Ehemalige Bedeutung

Das Fahren mit Kraftfahrzeugen, die zur Beförderung von mehr als 1.000 l gefährlicher, entzündbarer Flüssigkeiten bestimmt sind, ist verboten. Diese Vorschrift bezieht sich also auch auf Fahrzeuge mit leeren und gereinigten Transportbehältern! 

Ausnahmen:

  • Die Flüssigkeiten dienen dem Betrieb des Fahrzeugs oder seiner Einrichtungen 
  • Die Flüssigkeiten sind in weniger als 300 l fassenden Behältern abgepackt