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Teil B: Übungen im Langsamfahrbereich

Es sind alle vier Übungen vorgeschrieben. Gelingt dir eine Teilübung nicht, hast du insgesamt drei Versuche, die Teilübung erfolgreich zu absolvieren.

Bei diesen Übungen sollst du zeigen, dass du weißt, wie du lenken musst, um bestimmte Richtungsänderungen des Anhängers beim Rückwärtsfahren zu erzielen. Deshalb sind für diese Klasse drei Teilübungen im Rückwärtsfahren vorgesehen.

Die angegebenen Abmessungen der Abstände sollen vom Prüfer nicht mit einem Maßband kontrolliert werden, sondern sind als Hinweis aufzufassen. Die Verwendung eines Einweisers ist nicht zulässig, der Kandidat muss die Übungen alleine absolvieren. Es sind dabei vor allem die Rückblickspiegel zu benützen.

Beurteilung der Fahrübungen

Bitte beachte, dass alle Fehler in diesem Prüfungsteil für das Gesamtergebnis deiner Prüfung berücksichtigt werden! An sich kannst du für den gesamten Prüfungsteil der Fahrübungen höchstens einen Fehler „S“ bekommen. In Einzelfällen ist es aber auch möglich, dass die Prüfung nach diesem Teil abgebrochen wird.

Mit einem negativen Ergebnis wird die gesamte Fahrprüfung abgebrochen, wenn der Prüfer annehmen muss, dass du dich im Verkehr nicht mit der erforderlichen Sicherheit bewegen wirst:

  • Wenn die Durchführung einer Übung abgelehnt wird
  • Wenn die Übungen nur mit einer Begleitperson im Auto absolviert werden können
  • Wenn die Inbetriebnahme des Prüfungsfahrzeuges nicht selbstständig durch den Kandidaten erfolgt
  • Wenn bei der Durchführung der Übungen drei oder mehr Stangen, Hüte oder dergleichen bzw. fiktive Abgrenzungen umgestoßen oder sogar überfahren werden
  • Bei einer realen Kollision – wenn du also einen Gegenstand anfährst, der nicht Teil des Übungsaufbaus ist, oder gar eine Person

Verwenden von Assistenzsystemen

Das eigenverantwortliche Lenken des Fahrzeuges sowie das eigenverantwortliche Erkennen von Verkehrszeichen und Verkehrssituationen sind die Hauptpunkte einer Fahrprüfung. Führt der Einsatz von Assistenzsystemen die Bewertung von Fahrfertigkeiten ad absurdum, sind diese nicht zulässig.