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Immissionsschutzgesetz Luft

Das Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) ist das zentrale Gesetz zur Luftreinhaltung in Österreich sowie zur Umsetzung einschlägiger EU-Richtlinien. Es soll den dauerhaften Schutz der menschlichen Gesundheit und des Tier- und Pflanzenbestandes vor schädlichen Luftschadstoffen sichern.

Dazu können Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Fahr- und Parkverbote erlassen werden. Diese Beschränkungen werden mit Verkehrszeichen kundgemacht, oder sind bei der Landesregierung oder der Wirtschaftskammer zu erfragen. 

Ausgenommen von Fahrverboten und Geschwindigkeitsbeschränkungen sind z.B. Einsatz- oder Elektrofahrzeuge. Der Verfassungsgerichtshof und der Verwaltungsgerichtshof hatten zwar erkannt, dass es nicht unsachlich ist, wenn eine Geschwindigkeitsbeschränkung gemäß IG-L nicht nach Fahrzeugarten und ihrem Schadstoffausstoß unterscheidet – mit dem Aarhus-Beteiligungsgesetz 2018 wurde die freie Fahrt für Elektrofahrzeuge dennoch durchgesetzt:

Geschwindigkeitsbeschränkungen sind nicht anzuwenden auf

  • Einsatzfahrzeuge [...] und Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes bei Fahrten, die für die ordnungsgemäße Ausübung des Dienstes erforderlich sind
  • Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie, die mit weiß-grünen Kennzeichentafeln gekennzeichnet sind und auf Autobahnen oder Schnellstraßen betrieben werden, sofern darauf [...] mittels Hinweisschildern ausreichend aufmerksam gemacht wird. Diese Schilder werden ab 1. Juli 2019 aufgestellt

Fehlt bei einem Tempolimit auf einer Verkehrsbeeinflussungsanlage der Zusatz IG-L, so handelt es sich um eine Beschränkung nach der Straßenverkehrsordnung. Tempobeschränkungen nach der Straßenverkehrsordnung haben wegen der Sicherheitsaspekte Vorrang vor einem Tempolimit nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft.