Zum Inhalt springen

Änderung des Kraftfahrgesetzes zur Entbürokratisierung im Zusammenhang mit dem De­regu­lierungs­paket


Änderung des Kraftfahrgesetzes zur Entbürokratisierung im Zusammenhang mit dem Deregulierungspaket

Bei einer Namens- oder Wohnsitzänderung muss die Zulassungsstelle darüber informiert werden. Künftig soll diese Datenänderung im Melderegister automatisch der zentralen Zulassungsevidenz übermittelt werden. 

Bei einer Namens- oder Wohnsitzänderung innerhalb des örtlichen Wirkungsbereiches derselben Behörde entfällt damit die Verpflichtung, diese Änderung anzuzeigen: Die jeweils aktuellen Daten sind automatische im Zulassungsregister. Es wird aber keine neue Zulassungsbescheinigung ausgestellt, sondern die bisherige Zulassungsbescheinigung behält ihre Gültigkeit. Somit ist kein zusätzlicher Weg für den Bürger erforderlich.

Eine Wohnsitzänderung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde ist weiterhin mit einem Wechsel des Kennzeichens verbunden. Dafür muss wie bisher eine Zulassungsstelle aufgesucht werden.

Um die Abwicklung dieses Systems sicherzustellen, sind Adaptierungen der Datenbanken, insbesondere der Zulassungsevidenz des Versicherungsverbandes erforderlich. Daher wird das Inkrafttreten mit 1. Oktober 2017 festgelegt.