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Klasse C1E

Diese Seite dient ausschließlich deiner Information. Du kannst bei uns weder die Ausbildung für die Klasse C1E absolvieren noch zur Prüfung antreten.

Umfang der Lenkberechtigung

Der Führerschein der Klasse C1E umfasst

  • Ein Zugfahrzeug der Klasse C1 und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt
  • Ein Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt

Die Klasse C1E umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klassen AM und BE.


Ausbildung und Prüfung

Für die Ausbildung der Klasse C1E ist eine prüfungstaugliche Kombination aus einem LKW und einem Anhänger vorgeschrieben.

Eine Kombination aus einem Prüfungsfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • Höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers mindestens 1.250 kg
  • Momentane Gesamtmasse des Anhängers mindestens 800 kg
  • Gesamtlänge mindestens 8 m
  • Geschlossener Frachtraum, der mindestens so breit und so hoch ist wie die Fahrerkabine, damit die Sicht nach hinten nur über die Spiegel möglich ist
  • Bauartgeschwindigkeit mindestens 80 km/h
Automatikfahrzeuge

Wenn die praktische Fahrprüfung für zumindest eine der Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E auf einem Kraftfahrzeug mit einem mechanisch schaltbarem Getriebe abgelegt wurde, darf die Prüfung auch mit Automatikgetriebe abgenommen werden, ohne dass die Lenkberechtigung eingeschränkt werden muss.