Änderung der Straßenverkehrsordnung durch das Gefahrgutbeförderungsgesetz
Änderungen bei den Verkehrszeichen
Es erfolgt eine Klarstellung durch das Gefahrgutbeförderungsgesetz hinsichtlich der gefahrgutspezifischen Verkehrszeichen:
- Das veraltete Zeichen „Fahrverbot für Tankkraftfahrzeuge“ wird gestrichen, da sein Zweck auf Grund der Entwicklung im Gefahrgutbereich nunmehr klarer und präziser durch das Zeichen „Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern“, gegebenenfalls mit Zusatztafel, ausgedrückt wird
- Das Zeichen „Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ zeigt an, dass das Fahren mit Beförderungseinheiten gemäß ADR, in denen Güter des ADR befördert werden und die gemäß ADR zu kennzeichnen sind, verboten ist