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Richtungspfeile

Wenn Bodenmarkierungen nichts anderes vorschreiben, darfst du auf jedem Fahrstreifen, der für deine Fahrtrichtung zur Verfügung steht, geradeaus fahren.

Ohne Richtungspfeile ist das Einbiegen nach rechts nur vom äußerst rechten, das Einbiegen nach links nur vom äußerst linken Fahrstreifen deiner Fahrtrichtung gestattet. Das gilt auch dann, wenn die Bodenmarkierungen nur vorübergehend nicht vorhanden und sichtbar sind, z.B. wegen einer frischen Asphaltschicht in einem Baustellenbereich oder bei Schneelage.

Sind auf der Fahrbahn für das Einordnen zur Weiterfahrt Richtungspfeile angebracht, musst du dich rechtzeitig entsprechend der beabsichtigten Weiterfahrt einordnen. Du musst auch dann im Sinne der Richtungspfeile weiterfahren, wenn du dich versehentlich falsch eingeordnet hast, und du den Fahrstreifen (z.B. wegen einer Sperrlinie) nicht mehr wechseln kannst.

Radfahrer und Fahrzeuge des Kraftfahrlinienverkehrs können durch Hinweiszeichen von der Verpflichtung des Einordnens nach Richtungspfeilen befreit werden; sie müssen sich dann entsprechend den Hinweiszeichen verhalten.