Änderung des Kraftfahrgesetzes durch das Verwaltungsreformgesetz 2001
Neue „Pickerl-Fristen“
Neue Autos haben längere Pickerl-Intervalle: Die wiederkehrende Begutachtung ist jeweils zum Jahrestag der ersten Zulassung, auch wenn diese im Ausland erfolgte, vorzunehmen. Ein neues Auto wird nach drei Jahren, dann nach zwei und erst dann jährlich überprüft.
One-Stop-Show bei Fahrschulbewilligung
Mit diesem Gesetz wird nach dem Willen der Regierung der One-Stop-Shop für Fahrschulbewilligungen etc. eingeführt. Das ist zwar ziemlich unsinnig, weil schon bisher die Landesregierungen als einziger Ansprechpartner im Bundesland zur Verfügung standen und der One-Stop-Shop daher seit Jahrzehnten Realität ist – aber wenn mit Gewalt reformiert wird, kann man nicht immer nach inhaltlich sinnvollen Kriterien vorgehen :-(
Derzeit werden aufgrund §108 Abs 3 iVm §109 KFG in der Regel die Fahrschulbewilligung als auch die Betriebsbewilligung in einem Bescheid des Landeshauptmannes erteilt. Aufgrund des Begutachtungsentwurfes müsste sowohl bei der ersten als auch bei einer Betriebsgenehmigung in Folge von Standortverlegungen die Schulfahrzeuge, Lehrsäle, Lehrbehelfe und ähnliches mehrfach kontrolliert werden. Dieses Ergebnis widerspräche diametral der Intention des Begutachtungsentwurfes.
Somit wird nach dem Willen der Regierung die Bezirkshauptmannschaft alleiniger Ansprechpartner, ohne das allerdings dafür erforderliche Personal oder Know-how dafür zu bekommen. Somit wird der Verwaltungsaufwand höher. Macht ja nix.