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Klasse BE

Umfang der Lenkberechtigung

Der Führerschein der Klasse BE umfasst ein Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg. Ist der Anhänger schwerer, darf die Kombination nur

gezogen werden! Die Klasse BE umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klasse AM.

Zur Wahrung der mit früheren Lenk[er]berechtigungen erworbenen Rechte werden bei einem Duplikat Codezahlen in den neuen Führerschein eingetragen, die manchmal für Verwirrung sorgen ...

79.06 Fahrzeuge der Klasse BE, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg übersteigt ... eingeführt mit der 10. Novelle der FSG-DV

Mit diesem Code werden vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellte Führerscheine der Klasse B+E in neue Führerscheine der Klasse BE umgeschrieben, ohne den Berechtigungsumfang einzuschränken.

Mindestalter

18 Jahre. Das heißt: Die Fahrprüfung darf frühestens am 18. Geburtstag absolviert werden. Die theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule kann bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

Anhängelast und erforderliches Gewichtsverhältnis

Für das notwendige Gewichtsverhältnis zwischen Zugfahrzeug und Anhänger sieht das Führerscheingesetz (seit 19. Jänner 2013) keine Bestimmungen vor. Es gilt daher für zum Verkehr zugelassene Anhänger § 61 Abs. 1 KDV:

  • Das Ziehen von Anhängern, die als einzige Bremsanlage eine Auflaufbremsanlage haben, ist nur zulässig, wenn die (momentane, also derzeitige) Gesamtmasse des Anhängers weder die höchste zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges bzw. den bei der Genehmigung festgesetzten (und in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen) Wert übersteigt
  • Bei geländegängigen PKW und Kombis (Typisierungsklasse „M1“) oder LKW (Typisierungsklasse „N1“) ist das 1,5-fache der höchsten zulässigen Gesamtmasse maßgebend, wenn in der Zulassungsbescheinigung keine geringere Anhängelast vermerkt ist

Am österreichischen Markt wird die Anhängelast in Abstimmung mit der Typisierungsgrenze von Auflaufbremseinrichtungen üblicherweise mit höchstens 3.500 kg angegeben. Für die Einhaltung der höchsten zulässigen Anhängelast (Zuglast) laut Zulassungsbescheinigung ist nur die momentane Gesamtmasse des Anhängers maßgeblich, nicht die höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers.


Ausbildung und Prüfung

  • Theorieausbildung drei Lektionen Zusatzwissen für die Klasse BE
  • Fahrausbildung vier Fahrlektionen
  • Theorieprüfung am Computer; es wird nur mehr das neue klassenspezifische Wissen (Prüfungsmodell BE) geprüft
  • Fahrprüfung

Sonderbestimmungen bei der Ausbildung bzw. der Prüfung für Besitzer der ...

Personen, die im Besitz einer Lenkberechtigung für die Klasse B sind und den Code 96 im Führerschein eingetragen haben, darf eine Lenkberechtigung für die Klasse BE ohne theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule erteilt werden.

Es müssen also nur jene Punkte nachgeholt werden, die man sich bei der Ausbildung für den Code 96 erspart hat:

Der erleichterte Zugang zur Lenkberechtigung für die Klasse BE nur mit einer praktische Fahrprüfung (ohne theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule; die theoretische Prüfung am Computer entfällt) ist möglich für alle Personen, die

  • Seit mindestens drei Jahren im Besitz der Lenkberechtigung für die Klassen B und F sind und 
  • Sich bereits eine längere Praxis beim Ziehen von schweren Anhängern (im Rahmen der Lenkberechtigung für die Klasse B und/oder die Klasse F) erworben haben

Damit keine Missverständnisse aufkommen: Der Zugang zur Fahrprüfung wird erleichtert, die Prüfung selbst ist aber nicht einfacher!

Wenn du drei Jahre Fahrpraxis mit der Klasse B und F nachweisen kannst, besteht keine gesetzliche Mindestausbildung. Um dir den Ablauf der Fahrprüfung zeigen zu können, haben wir in unserem Ausbildungspaket für die Ergänzung „E zu B von BF“ zwei Fahrlektionen vorgesehen. Wir empfehlen, diese Fahrstunden kurz vor der Fahrprüfung zu vereinbaren. In Einzelfällen kann es notwendig sein, weitere Übungsmöglichkeiten vorzusehen, um die Anforderungen bei der Fahrprüfung erfüllen zu können.

Bestätigung zur Vorlage bei der Führerscheinbehörde

Schulfahrzeuge

Für die Klasse BE ist eine Ausbildung auf folgender Fahrzeugkombination vorgeschrieben:

  • Ein Schulfahrzeug der Klasse B als Zugfahrzeug
  • Höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers mindestes 1.000 kg
  • Momentane Gesamtmasse des Anhängers mindestes 800 kg
  • Der Aufbau des Anhängers muss so hoch und so breit sein, dass der Blick nach hinten nur über die Rückspiegel möglich ist
  • Die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf nicht mit der Klasse B gezogen werden dürfen

Prüfungsfahrzeuge

Fahrzeugkombinationen, bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mindestens 1.000 kg. Die momentane Gesamtmasse des Anhängers muss in jedem Fall mindestens 800 kg betragen. Die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination muss mehr als 3.500 kg betragen.

Der Anhänger muss aus einem geschlossenen Körper bestehen, mit dem sichergestellt ist, dass die Sicht nach hinten nur über die Außenspiegel des Zugfahrzeuges möglich ist, und darf natürlich nicht vom Berechtigungsumfang der Klasse B umfasst sein.

Automatikfahrzeuge

Wenn die praktische Fahrprüfung für zumindest eine der Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E auf einem Kraftfahrzeug mit einem mechanisch schaltbarem Getriebe abgelegt wurde, darf die Prüfung auch mit Automatikgetriebe abgenommen werden, ohne dass die Lenkberechtigung eingeschränkt werden muss.

Prüfung im Privatfahrzeug

Besitzer der Klassen B und F können nach einer Rechtsauskunft des Amtes der NÖ Landesregierung die Prüfungsfahrt entgegen den üblichen Bestimmungen über Prüfungsfahrzeuge auch mit der eigenen Fahrzeugkombination absolvieren. Diese Ausnahme wird nach Mitteilung des Amtes der NÖ Landesregierung mit Jahresende 2016 gestrichen.