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Klasse B Code 111

Diese Seite dient ausschließlich deiner Information. Wir bieten die Zusatzausbildung für den Code 111 nicht an. Für eine seriöse Code 111-Ausbildung in der Nähe von Mödling empfehlen wir die ÖAMTC Fahrtechnik in Teesdorf.

Umfang der Zusatzberechtigung

Krafträder der Klasse A1 dürfen mit der Lenkberechtigung der Klasse B in Österreich gelenkt werden, wenn der Besitzer einer Lenkberechtigung der Klasse B

  • Seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung für die Klasse B ist, 
  • Sich nicht mehr in der Probezeit befindet, 
  • Nachweist, eine praktische Ausbildung im Lenken von derartigen Krafträdern absolviert zu haben und
  • Der Code 111 im Führerschein eingetragen ist (dazu wird immer eine neue Scheckkarte angefertigt)

Ziehen von Anhängern

Das Ziehen von Anhängern ist für Besitzer des Code 111 im Führerscheingesetz in keiner Weise geregelt. Das BMVIT steht jedoch [in Beantwortung einer Anfrage, Anm.] auf dem Standpunkt, dass in analoger Anwendung zur Klasse A1 auch mit der Klasse B Code 111 einachsige, leichte Anhänger gezogen werden dürfen. Das um 75 kg erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeugs muss das doppelte momentane Gesamtgewicht des Anhängers überschreiten. Der Anhänger darf nicht breiter als das Zugfahrzeug sein.

Mindestalter

An sich gibt es kein Mindestalter, aber der Besitzer der Lenkberechtigung für die Klasse B muss seit mindestens fünf Jahren „ununterbrochen im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung“ für die Klasse B sein. Das bedeutet, dass auch kurze Entziehungen der Lenkberechtigung (z.B. zwei Wochen für eine heftigere Geschwindigkeitsüberschreitung) in diese Zeit nicht einzurechnen sind, im Gegenteil: Nach einer Entziehung wird wieder von Null gerechnet.

Übungsfahrzeuge bei der Ausbildung

  • Die Ausbildung ist wahlweise mit Schaltgetriebe, Automatikgetriebe oder beiden Arten der Kraftübertragung möglich
  • Zumindest eine Unterrichtseinheit muss auf Motorrädern mit einem Hubraum bis 125 cm3 und höchstens 11 kW (15 PS) Leistung erfolgen 
  • Das Lenken von schwereren Motorrädern darf im Rahmen der Code-111-Ausbildung probiert werdenwenn der Kandidat das möchte und die Ausbildungsstelle dies für sinnvoll erachtet
  • Eine abgebrochene Ausbildung für die Lenkberechtigung der Klasse A2 oder A kann 18 Monate nach der letzten Fahrlektion für die Berechtigung des Code 111 angerechnet werden

Erweiterung auf schwerere Motorräder

Die Ausbildung für den Code 111 kann im Ausmaß von sechs Fahrlektionen nach zwei Jahren ununterbrochenem Besitz dieser Berechtigung für den Erwerb der Klasse A1 angerechnet werden. Für den Erwerb der Klassen A2 und A ist immer die volle Ausbildung zu absolvieren, egal, wie lang der Code 111 bereits eingetragen ist.

Anerkennung im Ausland

Diese Regelung ist in der Führerschein-Richtlinie der EU nur als Option enthalten, die von den Mitgliedsstaaten im eigenen Hoheitsgebiet angeboten werden kann, aber nicht muss. Diese Sonder-Berechtigung ist grundsätzlich für kurze Fahrten im lokalen Umfeld, rund um den Wohnort, ausgelegt. Für lange Fahrten im grenzüberschreitenden Verkehr oder für Urlaubsreisen ist diese Berechtigung nicht gedacht; daher werden derartige Bestrebungen auch von Seiten Österreichs nicht gefördert. Es ist daher trotz der Ähnlichkeit der deutschen Regelung der Schlüsselzahl 196 mit jener des österreichischen Code 111 seitens des BMK nicht beabsichtigt, eine gegenseitige Anerkennung dieser Berechtigung mit verschiedenen anderen Staaten bilateral anzustreben.

Grenzenlose Freiheit auf zwei Rädern lässt sich mit dem Code 111 nach Informationen des BMVIT außer in Österreich nur in folgenden Ländern genießen:

  • Italien
  • Lettland
  • Spanien, aber nur nach mindestens drei Jahren Besitz der Klasse B (was funktionell kein Problem ist, denn man benötigt ja fünf Jahre B, um den Code 111 zu bekommen)
  • Portugal, aber erst ab einem Mindesalter von 25 Jahren
  • Tschechische Republik, aber nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe

Luxemburg hat bis zum 19. Jänner 2013 den Code 111 akzeptiert. Das ist seither nicht mehr der Fall.