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6. Novelle der Führer­schein­gesetz-Durch­führ­ungs­ver­ord­nung

Diese Novelle steht in Zusammenhang mit der 8. FSG-Novelle betreffend die Neugestaltung des Führerscheinerteilungsverfahrens und die Einführung des Scheckkartenführerscheines.

Bundesgesetzblatt dieser Novelle

Verbundene Novellen im Gesetzesteil des BGBl


Diese Novelle enthält vor allem

  • Die Regelungen betreffend Form und Aussehen des Führerscheines, die einzutragenden Fakten sowie die Vorgangsweise bei der Eintragung derselben. So werden die §§ 1, 2 und 3 an die Anforderungen hinsichtlich des Scheckkartenführerscheins angepasst
  • Im § 4 wird ein Kostenbeitrag in der Höhe von 10 EUR für die Verlängerung der Lenkberechtigung für die Klassen C, D oder C1 festgelegt
  • Im § 9 wird nunmehr auch die Gleichwertigkeit von Führerscheinen aus Kroatien für alle Klassen und für die Anrechnung des Führerscheines für die Klasse B aus Australien festgelegt
  • In den Anlagen werden das Aussehen des Scheckkartenführerscheines sowie die entsprechenden neuen Führerscheinanträge und der Mopedausweis neu festgelegt