6. Novelle der Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung
Diese Novelle steht in Zusammenhang mit der 8. FSG-Novelle betreffend die Neugestaltung des Führerscheinerteilungsverfahrens und die Einführung des Scheckkartenführerscheines.
Bundesgesetzblatt dieser Novelle
Verbundene Novellen im Gesetzesteil des BGBl
Diese Novelle enthält vor allem
- Die Regelungen betreffend Form und Aussehen des Führerscheines, die einzutragenden Fakten sowie die Vorgangsweise bei der Eintragung derselben. So werden die §§ 1, 2 und 3 an die Anforderungen hinsichtlich des Scheckkartenführerscheins angepasst
- Im § 4 wird ein Kostenbeitrag in der Höhe von 10 EUR für die Verlängerung der Lenkberechtigung für die Klassen C, D oder C1 festgelegt
- Im § 9 wird nunmehr auch die Gleichwertigkeit von Führerscheinen aus Kroatien für alle Klassen und für die Anrechnung des Führerscheines für die Klasse B aus Australien festgelegt
- In den Anlagen werden das Aussehen des Scheckkartenführerscheines sowie die entsprechenden neuen Führerscheinanträge und der Mopedausweis neu festgelegt