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Straße mit Vorrang

Dieses Schild zeigt eine besonders nummerierte Straße mit Vorrang an: Jede so gekennzeichnete Straße ist eine Vorrangstraße.

Mit dem Bundesstraßen-Übertragungsgesetz wurde im Jahr 2002 der Name des Zeichens geändert. Diese Straßen waren im Eigentum des Bundes, wurden aber von den Ländern gewartet. Seit der Übertragung dieser Straßen in das Eigentum der Bundesländer sind sie Landesstraßen, werden umgangssprachlich aber nach wie vor als „Bundesstraßen“ bezeichnet.