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Verordnung über die vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B FSG-VBV

Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B (FSG-VBV)

Tagesaktuelle Fassung der Vorgezogene Lenkberechtigungs-Verordnung

Die jeweils aktuell gültigen Bestimmungen rund um die L17-Ausbildung findest du bei unseren Info-Seiten „Der Weg zum Schein“ übersichtlich zusammengefasst.


Die FSG-VBV regelt die Details der Ausbildung „L17“: Die Anzahl der erforderlichen Theorie- und Fahrstunden, die Anforderungen an die ausbildenden Fahrlehrer, den Umfang und Inhalt der begleitenden Schulungen zwischen den 1.000-Kilometer-Blöcken der privaten Ausbildungsfahrten, ...